Wie bereite ich mich auf ein Flusshochwasser vor?
Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle potenziell von Hochwasser betroffenen Personen zur Eigenvorsorge. In § 5, Absatz 2 heißt es hierzu:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Betroffene Bürger dürfen sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen, dass die Gemeinde Perl ihr Wohneigentum schützt.