Beglaubigung
Hier finden Sie Informationen über Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien vorausgesetzt Ihr Wohnsitz ist Perl.
Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
- die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
- für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.
Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische, öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Das Original des zu beglaubigenden Schriftstücks ist mit zu bringen.
Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.
Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren:
Leistung |
Gebühren |
|
---|---|---|
Beglaubigungen von Unterschriften |
je Unterschrift |
2,55 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien |
für jede angefangene Seite |
5,00 Euro |
Fotokopien A4 |
je Kopie |
0,71 Euro |