Der EU Führerschein

Hier finden Sie Informationen zu Erstanträgen, Umschreibungen oder internationalen Führerscheinen.

Seit dem 19.01.2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.

Achtung: Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 wurden vom Bundesgesetzgeber für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine die Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen diese Führerscheine umzutauschen sind. Die Änderungsverordnung legt auch fest, dass die betroffenen Führerscheine nach Ablauf der jeweiligen Frist ihre Gültigkeit verlieren.

Die nachfolgende Übersicht (Auszug aus der o. a. Verordnung) soll einen Überblick über die jeweiligen Zeitpunkte geben, bis zu denen die Führerscheine umzutauschen sind:

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Übersicht Umtauschpflicht Führerscheine vor 19. Januar 2013 ausgestellt

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führer-
schein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führer-
schein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Weitere Informationen zu dem Thema Führscheinumtausch erhalten Sie jederzeit gerne  bei der Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Perl, Frau Wendang, Tel. 06867/66-115, E-Mail: c.wendang@perl-mosel.de.

Erstantrag auf Führerschein

Voraussetzungen

 

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

43,40 Euro

Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

 

persönliche Vorsprache

Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

ohne Probezeit
(AM, L, T)
42,60 Euro

 

Sehtest

 
 

Name und Anschrift der Fahrschule

 
Erweiterung und Umstellung von Führerscheinen
Erweiterung des Führerscheines - A-Klassen I B-Klassen

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

42,60 Euro

persönliche Vorsprache

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

43,40 Euro
bei Führerschein auf Probe

 

Führerschein

 
 

Sehtest

 
 

Name und Anschrift der Fahrschule

 
Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C/CE

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

42,60 Euro

Antragsteller ist im Besitz der Klasse B

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

43,40 Euro
bei Führerschein auf Probe

persönliche Vorsprache

Führerschein

 

Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)

Augenärztliches Gutachten

 
 

Ärztliche Bescheinigung

 
 

Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe

 
 

Name und Anschrift der Fahrschule

 
Umstellung eines Führerscheines alten Rechts auf den Kartenführerschein

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

24,00 Euro

 

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

 

persönliche Vorsprache

Führerschein

 
 

Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 
Verlängerung C, CE, D, DE

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

42,60 Euro

Führerschein Klasse 2 (alt)
Führerschein C/CE

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

 

persönliche Vorsprache

Führerschein

 

Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)

Falls der Führerschein nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 
 

Ärztliche Bescheinigung

 
 

Augenärztliches Gutachten

 
 

Nachweis der Fahrpraxis

 
Berufskraftfahrerqualifikation

Neueinsteiger, die Ihren Führerschein der Klassen C1/C1E/C/CE  (Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen)  für gewerbliche Zwecke nutzen, müssen eine Berufskraftfahrerqualifikation  absolvieren.

Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird die Bestätigung über die Ausbildung im Führerschein eingetragen.

Für Altinhaber, Führerschein der Klassen 3 /2 bzw. C1/CE1/C/CE, erteilt vor dem 10.09.2009, gelten Übergangsfristen.

Nähere Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite der IHK des Saarlandes.

Verlust eines Führerscheins

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

30,00 Euro

persönliche Vorsprache

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

 

Fahrerlaubnis

Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 

  

bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei

 
 

Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis

+ 8.70 Euro

 

Express-Bestellung

+ 10,00 Euro

Internationaler Führerschein
Ausstellung eines Intern. Führerscheines

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

16,00 Euro

persönliche Vorsprache

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

 

Führerschein

Kartenführerschein (zwingend erforderlich)

 
"B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse Al (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse Al vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse Al erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Antragstellung

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.

Führerschein ab 17

Seit dem 01.01.2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.

Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden) 

Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein. 

Gebühren: 51,10 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung 8 Euro je Begleitperson 

Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen. 

Dokumente zum Download:
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Umschreibung ausländischer Führerscheine

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

42,60 Euro

Ausl. gültige Fahrerlaubnis

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

43,40 Euro
bei Führerschein auf Probe

persönliche Vorsprache

Ausl. Führerschein mit Übersetzung

EU/EWR
35,00 Euro

Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Gebühr

Hauptwohnsitz in Perl

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

42,60 Euro

Fahrerlaubnis B

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

Biometrisches Passfoto
35x45 mm

persönliche Vorsprache

Karten-Führerschein

bei Verlängerung
38,00 Euro

 

ärztl. Untersuchung

 
 

augenärztl. Gutachten