Der EU Führerschein
Hier finden Sie Informationen zu Erstanträgen, Umschreibungen oder internationalen Führerscheinen.
Seit dem 19.01.2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.
Achtung: Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 wurden vom Bundesgesetzgeber für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine die Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen diese Führerscheine umzutauschen sind. Die Änderungsverordnung legt auch fest, dass die betroffenen Führerscheine nach Ablauf der jeweiligen Frist ihre Gültigkeit verlieren.
Die nachfolgende Übersicht (Auszug aus der o. a. Verordnung) soll einen Überblick über die jeweiligen Zeitpunkte geben, bis zu denen die Führerscheine umzutauschen sind:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des |
Tag, bis zu dem der Führer- |
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Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führer- |
---|---|
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Weitere Informationen zu dem Thema Führscheinumtausch erhalten Sie jederzeit gerne bei der Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Perl, Frau Wendang, Tel. 06867/66-115, E-Mail: c.wendang@perl-mosel.de.
Voraussetzungen
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Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
43,40 Euro |
Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis |
Biometrisches Passfoto |
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persönliche Vorsprache |
Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe |
ohne Probezeit |
Sehtest |
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Name und Anschrift der Fahrschule |
Erweiterung des Führerscheines - A-Klassen I B-Klassen
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
---|---|---|
Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
42,60 Euro |
persönliche Vorsprache |
Biometrisches Passfoto |
43,40 Euro |
Führerschein |
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Sehtest |
||
Name und Anschrift der Fahrschule |
Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C/CE
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
---|---|---|
Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
42,60 Euro |
Antragsteller ist im Besitz der Klasse B |
Biometrisches Passfoto |
43,40 Euro |
persönliche Vorsprache |
Führerschein |
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Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten) |
Augenärztliches Gutachten |
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Ärztliche Bescheinigung |
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Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe |
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Name und Anschrift der Fahrschule |
Umstellung eines Führerscheines alten Rechts auf den Kartenführerschein
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
24,00 Euro |
Biometrisches Passfoto |
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persönliche Vorsprache |
Führerschein |
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Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde |
Verlängerung C, CE, D, DE
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
42,60 Euro |
Führerschein Klasse 2 (alt) |
Biometrisches Passfoto |
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persönliche Vorsprache |
Führerschein |
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Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten) |
Falls der Führerschein nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde |
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Ärztliche Bescheinigung |
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Augenärztliches Gutachten |
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Nachweis der Fahrpraxis |
Neueinsteiger, die Ihren Führerschein der Klassen C1/C1E/C/CE (Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen) für gewerbliche Zwecke nutzen, müssen eine Berufskraftfahrerqualifikation absolvieren.
Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird die Bestätigung über die Ausbildung im Führerschein eingetragen.
Für Altinhaber, Führerschein der Klassen 3 /2 bzw. C1/CE1/C/CE, erteilt vor dem 10.09.2009, gelten Übergangsfristen.
Nähere Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite der IHK des Saarlandes.
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
30,00 Euro |
persönliche Vorsprache |
Biometrisches Passfoto |
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Fahrerlaubnis |
Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde |
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bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei |
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Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis |
+ 8.70 Euro |
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Express-Bestellung |
+ 10,00 Euro |
Ausstellung eines Intern. Führerscheines
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
16,00 Euro |
persönliche Vorsprache |
Biometrisches Passfoto |
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Führerschein |
Kartenführerschein (zwingend erforderlich) |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse Al (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse Al vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse Al erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.
Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.
Seit dem 01.01.2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren
Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)
Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.
Gebühren: 51,10 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung 8 Euro je Begleitperson
Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.
Dokumente zum Download:
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
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Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
42,60 Euro |
Ausl. gültige Fahrerlaubnis |
Biometrisches Passfoto |
43,40 Euro |
persönliche Vorsprache |
Ausl. Führerschein mit Übersetzung |
EU/EWR |
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)
Voraussetzungen |
Notwendige Unterlagen |
Gebühr |
---|---|---|
Hauptwohnsitz in Perl |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
42,60 Euro |
Fahrerlaubnis B |
Biometrisches Passfoto |
Biometrisches Passfoto |
persönliche Vorsprache |
Karten-Führerschein |
bei Verlängerung |
ärztl. Untersuchung |
||
augenärztl. Gutachten |