Der EU Führerschein

Hier finden Sie Informationen zu Erstanträgen, Umschreibungen oder internationalen Führerscheinen.

Seit dem 19.01.2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.

Achtung: Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 wurden vom Bundesgesetzgeber für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine die Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen diese Führerscheine umzutauschen sind. Die Änderungsverordnung legt auch fest, dass die betroffenen Führerscheine nach Ablauf der jeweiligen Frist ihre Gültigkeit verlieren.

Die nachfolgende Übersicht (Auszug aus der o. a. Verordnung) soll einen Überblick über die jeweiligen Zeitpunkte geben, bis zu denen die Führerscheine umzutauschen sind:

Downloads
Übersicht Umtauschpflicht Führerscheine vor 19. Januar 2013 ausgestellt

I. Papierführerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führer-
schein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führer-
schein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Umstellung eines Führerscheines alten Rechts auf den Kartenführerschein
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Führerschein
  • Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Gebühr
  • 26,50 Euro

Weitere Informationen zu dem Thema Führscheinumtausch erhalten Sie jederzeit gerne  bei der Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Perl, Frau Wendang, Tel. 06867/66-115, E-Mail: c.wendang@perl-mosel.de.

Erstantrag auf Führerschein
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtest
  • Name und Anschrift der Fahrschule
Gebühr
  • Außerhalb der Probezeit: 45,10 Euro (Klasse AM, L, T)
  • Innerhalb der Probezeit: 45,90 Euro
Erweiterung von Führerscheinen
Erweiterung des Führerscheines - A-Klassen I B-Klassen
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Führerschein
  • Sehtest
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name und Anschrift der Fahrschule
Gebühr
  • Außerhalb der Probezeit: 45,10 Euro
  • Innerhalb der Probezeit: 45,90 Euro
Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C/CE
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • Antragsteller ist im Besitz der Klasse B
  • persönliche Vorsprache
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name und Anschrift der Fahrschule
Gebühr
  • Außerhalb der Probezeit: 45,10 Euro
  • Innerhalb der Probezeit: 45,90 Euro
Verlängerung C, CE, D, DE
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • Führerschein Klasse 2 (alt) | Führerschein C/CE
  • persönliche Vorsprache
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Führerschein
  • Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Fahrpraxis
Gebühr
  • 45,10 Euro
Berufskraftfahrerqualifikation

Neueinsteiger, die Ihren Führerschein der Klassen C1/C1E/C/CE  (Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen)  für gewerbliche Zwecke nutzen, müssen eine Berufskraftfahrerqualifikation  absolvieren.

Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

Für Altinhaber, Führerschein der Klassen 3 /2 bzw. C1/CE1/C/CE, erteilt vor dem 10.09.2009, gelten Übergangsfristen.

Nähere Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite der IHK des Saarlandes.

Verlust eines Führerscheins
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • persönliche Vorsprache
  • Fahrerlaubnis
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Falls der Führerschein nicht in Perl ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei
Gebühr
  • 34,30 Euro
  • Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis: + 10,20€
  • Express-Bestellung: + 10,00€
Internationaler Führerschein
Ausstellung eines Intern. Führerscheines
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • persönliche Vorsprache
  • Führerschein
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Kartenführerschein (zwingend erforderlich)
Gebühr
  • 16,00 Euro
"B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse Al (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse Al vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse Al erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Antragstellung

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung" und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.

Führerschein ab 17

Es besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.

Antragstellung
  • frühestens mit 16,5 Jahren
Voraussetzung Begleitperson
  • Alter: mind. 30 Jahre
  • mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt.
  • Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar.
  • Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.
Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis
  • Sehtest
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Biometrisches Passfoto
  • Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen)
  • je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)
Gebühr
  • 54,60 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung 8,00 Euro je Begleitperson

Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen. 

Dokumente zum Download:
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • Ausl. gültige Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Ausl. Führerschein mit Übersetzung
  • Führungszeugnis für Behörden, wenn Führerschein aus einem Drittstaat oder lt. Anlage 11 FeV (13,00 €)
Gebühr
  • Ausl. gültige Fahrerlaubnis FS auf Probe: 45,90 €
  • Ausl. gültige Fahrerlaubnis EU/EWR/ und lt. Anlage 11 FeV: 37,50 €
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)
Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Perl
  • persönliche Vorsprache
  • Fahrerlaubnis B
Notwendige Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Kartenführerschein
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Augenärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis für Behörden (+13,00 €)
Gebühr
  • 45,10 Euro
  • bei Verlängerung: 38,00 Euro