Elektronische Kommunikation
Zugangseröffnung für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Perl bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Perl eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der Rahmenbedingungen, die Sie hier finden:
Informationen über die Virtuelle Poststelle eGo-Mail
eGo-Client-Programm (Download)
Für formfreie Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Diese können auch weiterhin per E-Mail an alle auf der Internetseite der Gemeinde Perl oder an die in den gemeindlichen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.