Friedhofsangelegenheiten
Für sämtliche Auskünfte zum Friedhofswesen steht Ihnen unsere Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung:
Friedhofsverwaltung
Dokumente zum Download:
Online Friedhofsplan: Gräber einfach im Netz finden
Unseren Online-Friedhofsplan finden Sie unter nachfolgendem Link.
Nach Aufruf der Online-Datenbank können Sie oben rechts den gewünschten Friedhof auswählen.
Die Gemeinde Perl nimmt eine Vorreiterrolle im Saarland bei der Einführung des digitalen Grabfinders ein. Dieser digitale Grabfinder ist ein Informationssystem, welches es ermöglichtinnerhalb weniger Sekunden herauszufinden, an welcher Stelle auf dem Friedhof das gesuchte Grab liegt. Dieses Angebot stellt die Gemeinde Perl ihren Bürgern auf 10 Friedhöfen zur Verfügung.
Die Datenbank ist über die Website der Gemeinde Perl perl.friedhofsplan.de online zu erreichen. Nachdem der gewünschte Friedhof oben rechts ausgewählt wurde, zeigt der Bildschirm die Gesamtanlage in einer Übersicht. Anschließend kann beispielsweise eine Person gesucht werden. Die Grabstelle wird entsprechend angezeigt.
Langes Suchen auf Papierplänen entfällt. Auch ist ersichtlich, welches Grab belegt ist oder noch zur Verfügung steht. Bei besonderen Grabstätten, zum Beispiel einem Ehrenmal, führt eine Verlinkung zu weiteren Informationen. Dieses Angebot steht natürlich auch den Bestattern und auch den Steinmetzbetrieben zur Verfügung. Die Pläne werden durch GPS unterstützt. Es erfolgt eine ständige Aktualisierung der Daten. Bei Bedarf können sie auch anonymisiert werden.
Die Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhofen der Gemeinde Perl entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Dort finden Sie neben der Grabart und Erläuterungen hierzu Angaben zur Laufzeit des Grabes und zu den aktuellen Kosten im Jahr 2022.
Zu den mit * gekennzeichneten Grabarten "Rasenreihengrab" und "Urnenrasenreihengrab" finden Sie weitere Informationen weiter unten.
Bei den Kosten handelt es sich um Grundkosten bei Erwerb einer Grabstätte. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten, beispielsweise durch Benutzung der Leichenhallte oder bei der Herstellung von Fundamenten.
Gerne berät Sie die Friedhofsverwaltung (+49 (0) 6867/66-117) bei Fragen.
Grabart | Erläuterungen |
Laufzeit | Kosten im Jahr 2022 |
---|---|---|---|
Reihengrab Sarg |
Beisetzung einer Körpererdbestattung |
25 Jahre nicht verlängerbar |
1.539,00 € |
Reihengrab Urne |
Beisetzung einer Urne | 20 Jahre nicht verlängerbar |
426,00 € |
Rasenreihengrab* | Beisetzung einer Körpererdbestattung |
25 Jahrenicht verlängerbar |
3.539,00 € |
Urnen-Rasenreihengrab* |
Beisetzung einer Urne | 20 Jahre nicht verlängerbar |
1.076,00 € |
Wahlgrab, einstellig |
Beisetzung einer Körpererdbestattung und einer Urne |
40 Jahre verlängerbar |
1.947,00 € |
Wahlgrab, zweistellig | Beisetzung von zwei Körpererdbestattungen, Urnenbeisetzungen möglich |
40 Jahre verlängerbar |
2.886,00 € |
Wahlgrab, dreistellig |
Beisetzung von drei Körpererdbestattungen, Urnenbeisetzungen möglich |
40 Jahre verlängerbar |
3.997,00 € |
Tiefengrab (nur Friedhof Besch) |
Beisetzung von zwei Körpererdbestattungen übereinander |
40 Jahre verlängerbar |
2.292,00 € |
Urnenwahlgrab, zweistellig |
Beisetzung von zwei Urnen | 30 Jahre verlängerbar |
535,00 € |
Urnenwahlgrab, vierstellig | Beisetzung von vier Urnen | 30 Jahre verlängerbar |
886,00 € |
Urnengrab, anonym (nur Friedhof Perl) | Beisetzung einer Urneauf einem anonymen Grabfeld | 20 Jahre nicht verlängerbar |
426,00 € |
Reihengräber für Körpererdbestattungen
Reihengräber für Körperbestattungen sind Grabstätten, die in Reihe belegt werden und im Trauerfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zugewiesen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In Reihengräbern für Körpererdbestattungen können ein Sarg und eine Urne bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhefrist muss die Grabstätte durch die nutzungsberechtigte Person entfernt werden.
Reihengräber für Urnenbestattungen
Reihengräber für Urnenbestattungen sind Grabstätten, die in Reihe belegt werden und im Trauerfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zugewiesen werden. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Es kann in einem Reihengrab auch nur eine Person bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhefrist muss die Grabstätte durch die nutzungsberechtigte Person entfernt werden.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Körperbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht (40 Jahre) erworben wird. Ein Wiedererwerb beziehungsweise eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist hier möglich. Beim Wahlgrab unterscheidet man zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten. Über den Erwerb eines Wahlgrabes wird eine Graberwerbsurkunde ausgestellt, welche als Nachweis für das Nutzungsrecht sorgfältig aufzubewahren und bei Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung vorzulegen ist.
Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht (30 Jahre) erworben wird. Ein Wiedererwerb beziehungsweise eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist hier möglich. Beim Urnenwahlgrab unterscheidet man zwischen zwei- und vierstelligen Urnenwahlgrabstätten. Über den Erwerb eines Urnenwahlgrabes wird eine Graberwerbsurkunde ausgestellt, welche als Nachweis für das Nutzungsrecht sorgfältig aufzubewahren und bei Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung vorzulegen ist.
Rasengrabstätten für Körpererdbestattungen mit Dauerpflegeauftrag
Aufgrund der Entwicklung der Friedhofskultur in den vergangenen Jahren und der entsprechenden Nachfrage hat der Gemeinderat am 29. August 2013 auf Vorschlag der Verwaltung und der betroffenen Ortsräte die Ausweisung von Rasenreihengrabstätten auf acht der zehn Friedhöfe in der Gemeinde Perl beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderungssatzungen zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung am 20. September 2013 sind ab sofort Körpererdbestattungen auf den Friedhöfen in Besch, Nennig, Oberleuken, Perl und Sinz möglich. Auf den Friedhöfen in Eft, Keßlingen und Tettingen werden in den nächsten Monaten noch Grabreihen für die Rasengrabstätten angelegt.
Die Bestattung in einem Rasenreihengrab umfasst neben der Bereitstellung der Grabstätte für die Dauer von 25 Jahren ebenfalls Gestellung und Gravur der Grabplatte sowie die dauerhafte Pflege der Graboberfläche durch die Friedhofsverwaltung bzw. den Gemeindebauhof.
Die Rasengrabstätten werden als Grabreihen mit flächendeckendem Grasbewuchs angelegt. Am hinteren Ende der einzelnen Grabstätte befindet sich ein Betonfundament, auf dem jeweils eine aufrecht stehende Grabplatte (Größe: 40 cm x 40 cm) aus Granit mit formeinheitlicher Inschrift (Vorname, Nachname, Geburtsjahr, Sterbejahr) angebracht wird. Die Pflege der Grabstätte und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) durch die Gemeinde Perl als Friedhofsträger durchgeführt oder veranlasst.
Urnenrasenreihengräber auf dem Friedhof in Perl mit Dauerpflegeauftrag
Im September 2020 wurde eine weitere Bestattungsart bzw. Bestattungsmöglichkeit auf dem Friedhof in Perl ermöglicht.
Die Bestattung in einem Urnenrasenreihengrab umfasst neben der Bereitstellung der Grabstätte für die Dauer von 20 Jahren ebenfalls Gestellung und Gravur der Grabplatte sowie die dauerhafte Pflege der Graboberfläche durch die Friedhofsverwaltung bzw. den Gemeindebauhof.
Die Urnenrasengrabstätten werden als Grabreihen mit flächendeckendem Grasbewuchs angelegt. Am hinteren Ende der einzelnen Grabstätte befindet sich ein Betonfundament, auf dem jeweils eine aufrecht stehende Grabplatte (Größe: 30 cm x 30 cm) aus Granit mit formeinheitlicher Inschrift (Vorname, Nachname, Geburtsjahr, Sterbejahr) angebracht wird. Die Pflege der Grabstätte und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) durch die Gemeinde Perl als Friedhofsträger durchgeführt oder veranlasst.
Verfügungsrecht
Das Verfügungsrecht an Rasenreihengräbern wird für 25 Jahre vergeben. An den Urnenrasenreihengräbern und den anonymen Gräbern besteht ein Verfügungsrecht von 20 Jahren. Eine Verlängerung des Verfügungsrechtes ist nicht möglich. Nach Ablauf des Verfügungsrechtes werden die Gräber vom Bauhof der Gemeinde Perl entfernt.
Bestattungsform
In Rasenreihengräbern kann eine Körpererdbestattung stattfinden. In den Urnenrasenreihengräbern und den anonymen Gräbern können jeweils eine Urne beigesetzt werden. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich.
Pflege
Die Pflege der Gräber übernimmt der Bauhof der Gemeinde Perl. Für den Nutzungsberechtigen fallen keine Pflegearbeiten an.
Grabschmuck
Kränze, Blumenschmuck und andere Gegenstände sind nach der Bestattung bis zur Raseneinsaat, spätestens nach der schriftlichen Aufforderung der Gemeinde, durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.
Es ist danach grundsätzlich nicht erlaubt, das Grab mit Kränzen, Blumenschmuck und sonstigen Gegenständen zu schmücken.
Ausnahmsweise wird den Nutzungsberechtigten anlässlich des Feier- und Gedenktages Allerheiligen gestattet das Grab mit Blumen, Kerzen und sonstigen Gegenständen zu schmücken. Der Grabschmuck ist spätestens 2 Wochern nach der Gedenkfeier wieder zu entfernen, damit die Pflege durch den Bauhof der Gemeinde Perl gewährleistet werden kann.
Anonyme Grabstätten
Das anonyme Grabfeld ist eine Mehrfachgrabstätte auf dem Friedhof in Perl, die nur für Urnenbestattungen angeboten wird. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Eine Kennzeichnung der Grabstelle mit einem Einzelgrabstein oder einem Kissenstein mit den Lebensdaten der Verstorbenen ist nicht gestattet. In der Mitte des anonymen Grabfeldes befindet sich ein Gedenkstein.
Tiefengräber
Tiefengräber sind auf dem Friedhof in Besch, in denen zwei Verstorbene übereinander bestattet werden. Bei Tiefengräbern benötigt man für die Bestattung eine geringere Grundfläche als bei einem Wahlgrab, in dem die beiden Toten nebeneinander beerdigt werden. Tiefengräber sparen daher Platz und ermöglichen eine höhere Belegungsdichte des Friedhofs. Das Nutzungsrecht an Tiefengräbern wird für 40 Jahre erworben. Ein Wiedererwerb beziehungsweise eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist hier möglich. . Über den Erwerb eines Tiefengrabes wird eine Graberwerbsurkunde ausgestellt, welche als Nachweis für das Nutzungsrecht sorgfältig aufzubewahren und bei Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung vorzulegen ist.