Der neue Personalausweis

Hier finden Sie alle Informationen zum elektronischen Bundespersonalausweis.

Die Funktionen des neuen Personalausweises
  • Scheckkartenformat 
  • kontaktloser Chip im Karteninneren 
  • Online-Ausweisfunktion kann im Internet genutzt werden. Sie können sich damit im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden. Mit der Online-Ausweisfunktion geben Sie nur die Daten frei, die für Ihre Transaktion im Internet benötigt werden. 
  • zukünftig verstärkte Nutzung von Dienstleistungen der Behörden im Rahmen des E-Governments im Internet 
  • vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente (zur Nutzung muss ein Signaturzertifikat von einem externen Anbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden) 
  • mehr Schutz gegen Missbrauch des Ausweises durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber.  Die biometrischen Daten sind besonders geschützt und können nur von hoheitlichen Stellen (z. B. Polizei) ausgelesen werden.  

Downloads:

Informationen zum neuen Personalausweis:

So sieht der neue Personalausweis aus:

Vorderseite des neuen Bundespersonalausweises (Quelle: Bundesministerium des Innern)

Vorderseite des neuen Bundespersonalausweises
(Quelle: Bundesministerium des Innern)

Vorderseite des neuen Bundespersonalausweises (Quelle: Bundesministerium des Innern)

Rückseite des neuen Bundespersonalausweises
(Quelle: Bundesministerium des Innern)

Wann kann der neue Personalausweis erworben werden?

Der neue Personalausweis kann auf Wunsch seit dem 1. November 2010 jederzeit für Personen ab 12 Jahren (auf ausdrücklichen Wunsch auch früher) beantragt werden.

Online Ausweisfunktion:

  • Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein. Sie kann erst ab 16 Jahren verwendet werden.

    Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Bei dem Hersteller des Gerätes erhalten Sie auch die zugehörige Treibersoftware. Zusätzlich benötigen Sie die Software AusweisApp. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online-Dienst. Sie erhalten diese ab 1.11.2010 kostenfrei zum Download unter www.personalausweisportal.de

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühr:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro

    Gebühr elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch jeweiligen privaten Anbieter

Benötigte Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bilder (mehr Infos).
  • Letzter Personalausweis, oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.

Vorläufiger Personalausweis:

Allgemeines:

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Gültigkeit:

3 Monate

Gebühr:

10 Euro

Benötigte Unterlagen:

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, es können auch Passbilder entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bilder (mehr Infos) verwendet werden.

- Letzter Personalausweis, der Reisepass, bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.

- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich. Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.

Hinweis

Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:

- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass/Kinderausweis/Kinderpass)
- Frühere Ausweis-/Passanträge
- Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades

Ihren alten Personalausweis oder einen vorläufigen Bundespersonalausweis müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.

Wichtig:

Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift sowie Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Personalausweis ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 2 - 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

Sie können für die Abholung Ihres Personalausweises auch eine Person bevollmächtigen.