Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

von Gemeindeverwaltung

Im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 wurden vom Bundesgesetzgeber für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine die Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen diese Führerscheine umzutauschen sind. Die Änderungsverordnung legt auch fest, dass die betroffenen Führerscheine nach Ablauf der jeweiligen Frist ihre Gültigkeit verlieren.

Der nachfolgende Auszug aus der o. a. Verordnung soll einen Überblick über die jeweiligen Zeitpunkte geben, bis zu denen die Führerscheine umzutauschen sind.

 

I. Papierführerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Juli 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines): *

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit gerne bei der Fahrerlaubnisbehörde der Gemeinde Perl, Frau Wendang, Tel. 06867/66-115,
E-Mail: c.wendang@perl-mosel.de.

 

Perl, den 29. Oktober 2024

Der Bürgermeister

der Gemeinde Perl

 

Uhlenbruch

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