Leinenzwang für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

von Öffentlichkeitsarbeit

Vom 1. März bis zum 30. Juni

Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ist es grundsätzlich verboten, Hunde in Jagdbezirken (Wald sowie freie Landschaft einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer) unangeleint laufen zu lassen, es sei denn, die Hunde bleiben sowohl zuverlässig im Bereich der Wege als auch in unmittelbarer Nähe bei ihren Besitzern.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Die Gemeinde Perl appelliert dringend an die Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde im o. g. Zeitraum, insbesondere zum Schutz der Wildtiere, stets an der Leine zu führen. Die Missachtung der Anleinpflicht in Jagdbezirken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

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