Hinweise zur Räum- und Streupflicht und zur Durchführung des Winterdienste

von Gemeindeverwaltung

Hinweise zur Räum- und Streupflicht und zur Durchführung des Winterdienstes

In den kommenden Wochen werden die winterlichen Witterungsverhältnisse auch in der
Gemeinde Perl wieder zu Behinderungen im Straßenverkehr führen.

Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes werden rund um die Uhr und oftmals unter erschwerten Witterungs- und Verkehrsverhältnissen unterwegs sein, um der Räum- und Streupflicht
nachzukommen. Wir bitten Sie an dieser Stelle um Verständnis, dass nicht alle Straßen entsprechend berücksichtigt werden können und möchten darauf hinweisen, dass die Räum- und Streupflicht der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaft nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen, wobei die Streupflicht stets eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt, besteht.

In diesem Zusammenhang möchten wir frühzeitig auch noch folgende Hinweise mit der Bitte um Beachtung geben:

1.    Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die Räumfahrzeuge
durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge behindert wurden. Wenn durch im
Straßenbereich parkende Fahrzeuge die für die Räumfahrzeuge notwendige
Durchfahrbreite nicht mehr gewährleistet ist, kann dies zur Folge haben, dass ganze
Straßenzüge nicht geräumt werden können. Daher wird dringend gebeten, die
Fahrbahnen frei zu halten und die Fahrzeuge auf Parkplätzen oder den Hofräumen
abzustellen.


2.    Nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Perl sind
Gehwege entlang der Straßen von den Reinigungsverpflichteten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis
freizuhalten. Reinigungsverpflichtete sind nach der o. a. Satzung die Eigentümer der an
die Straßen angrenzenden Grundstücke. Das gilt für alle Grundstückseigentümer ohne
Ausnahme, auch wenn man z. B. berufstätig ist oder aus anderen Gründen der Räum- und Streupflicht nicht persönlich nachkommen kann. Dann muss man ggfs. eine andere
Person bzw. eine Firma damit beauftragen. Dieser Räum- und Streupflicht wird nach
unseren Feststellungen in vielen Fällen nicht nachgekommen. Wir dürfen daher
erneut und eindringlich darum bitten, die satzungsgemäße Verpflichtung zum
Schneeräum- und -streudienst nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und im
eigenen wie auch im Interesse der Mitbürgerinnen und Mitbürger dies
ordnungsgemäß zu tun. Der gesamte Satzungstext steht Ihnen zur Information unter
https://perl.saarland/satzungen.html zur Verfügung.

Perl, den 11. Januar 2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl

 

Uhlenbruch

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