Abfallentsorgung außerhalb vorgesehener Anlagen und Einrichtungen ist verboten!

von Öffentlichkeitsarbeit

Illegale Entsorgungspraktiken kosten den Steuerzahler

U. a. am Steinsammelplatz, Kreuzungsbereich oberhalb des Anwesens „Trulerhof 1“ in der Verlängerung der Straße „Borger Weg“ in Eft-Hellendorf (siehe Bild), am Feldwirtschaftsweg in Höhe der Höckerlinie/dem Bärenknopf in Oberleuken in Richtung der Römischen Villa Borg und hinter dem Ortsausgang Tettingen-Butzdorf linksseitig an der Ortsverbindungsstraße in Richtung Borg wurde Müll abgelagert.

Solche illegalen Entsorgungspraktiken kosten den Steuerzahler jede Menge Geld, da der Bauhof der Ge-meinde die Entsorgung vornehmen muss. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dürfen Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseiti-gungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In besonders schweren Fällen kann sogar ein Straftatbestand vorliegen. Daher weisen wir die Bevölkerung hiermit ausdrücklich darauf hin, dass derartige Abfallentsorgungen generell verboten sind.

Wie und wo man welche Abfälle richtig entsorgt, kann man jederzeit beim Fachbereich I – Zentrale Dienste und Bauen der Gemeinde Perl unter der Tel: 06867/66-147 (Frau Paulus) und Tel: 06867/66-144 (Frau Lauer) oder beim Kunden-Service-Center des EVS unter Tel: 0681/5000-555 sowie im Amtlichen Mitteilungsblatt „Mosella“ der Gemeinde Perl erfahren.

Hinweise bezüglich illegaler Abfallablagerungen werden telefonisch unter 06867/66-116 bzw. -113, per E-Mail an: ordnungsamt@perl-mosel.de oder schriftlich an die Gemeinde Perl, Ortspolizeibehörde, Trierer Str. 28, 66706 Perl, entgegengenommen.

Durch eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung können Sie mit dazu beitragen, dass die Schandflecke aus unserer schönen Obermosellandschaft und Weinbaugemeinde verschwinden.

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